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Unsere AGB

DEIN PROFIT - Agentur für SynergieMarketing
Inhaber Jelena Vrbica und Marko Vrbica

1. Allgemeines / Geltung / Bedingungen
1.1 Für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen von DEIN PROFIT - Agentur für SynergieMarketing (Inhaber Jelena Vrbica und Marko Vrbica) im Weiteren als DP bezeichnet, gelten ausschließlich und ohne Ausnahme diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Die hier aufgeführten Grundlagen gelten auch, wenn DP in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Grundlagen sind nur dann gültig, wenn ihnen DP ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlos­senen Verträge nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind in diesem Fall durch wirksame und dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommende, zu ersetzen.
1.5 Diese AGB treten an Stelle aller früheren Geschäfts­- be­dingungen von DP.

2 Leistungen / Angebote / Honorare
2.1 Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, entsteht der Honoraranspruch von DP für jede einzelne Leistung, spätes­tens nachdem diese erbracht wurde.
2.2 DP ist berechtigt, bei Aufträgen ab einem Nettowert von 250 Euro, Vorauszahlungen in Höhe von min. 50 Prozent der gesamten Auftragssumme zu verlangen.
2.3 Alle Leistungen von DP, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, können durch DP ge­sondert entlohnt werden.
2.4 Alle entstehenden Auslagen, wie z.B. Material-, Liefer- und Kurierkosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
2.5 Auf entstehende Fremdkosten werden für Organisation und Abwicklung je nach Umfang min. fünf Prozent Provision ver­rechnet.
2.6 Angebote von DP sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich hinsichtlich Art und Umfang der aufgeführten Leistungen. Abweichungen von +/- 10 Prozent der tatsächlichen Kosten gegenüber den veranschlagten gelten als genehmigt. Abweichungen über 10 Prozent wird DP dem Auftraggeber im Vorhinein mitteilen. Diese Kostenüberschreitung gilt als ge­nehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.
2.7 Für alle Arbeiten von DP, die unabhängig von ihrer Ursache nicht zur Ausführung gelangen, erhält DP eine Vergütung in Höhe von 50 Prozent der angefallenden Kosten. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an dieser Arbeit keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind sofort an DP zurück­zu­geben.
2.8 Alle Preise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3 Urheber- und Nutzungsrechte / Eigentumsverhältnisse
3.1 Jeder an DP erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an diesem Werk.
3.2 Alle Ideen, Anregungen, Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen, Fotos und sonstige Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen DP insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG. zu.
3.3 Die Ideen, Anregungen, Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen, Fotos und sonstige Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von DP weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und/oder Änderung (auch von Teilen) ist unzu­lässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt DP, eine Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von 200 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
3.4 DP überträgt dem Auftraggeber das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Nutzungsrecht. Das Urheberrecht bleibt davon unberührt. DP bleibt aber in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
3.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen DP und dem Auftraggeber.
3.6 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
3.7 Anregungen, Weisungen, Gestaltungsvorschläge sowie sonstige Mitarbeit des Auftraggebers haben kein Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen auch kein Urheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
3.8 DP ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber heraus­zugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computer- oder Quelldaten, so ist DP berechtigt, diese Leistung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
3.9 Computer- oder Quelldaten, die DP dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von DP geändert werden.

4 Präsentationen
4.1 Für die Teilnahme an Präsentationen steht DP ein ange­messenes Honorar zu, das zumindest den Aufwand von DP für diese Präsentation sowie die Kosten aller anfallender Fremdleistungen deckt.
4.2 Erhält DP nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen samt Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von DP, der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind unverzüglich an DP zurückzugeben. Führt die Präsentation zum Auftrag, so wird das Präsentationshonorar angerechnet.
4.3 Werden die im Laufe der Präsentation an den Auftraggeber ein­gebrachten Ideen und Konzepte nicht für diesen Auftraggeber verwendet, so ist DP berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzeptionen in anderen Projekten zu verwenden.
4.4 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne Zustimmung von DP nicht erlaubt.

5 Gestaltungsfreiheit / Vorlagen vom Auftraggeber
5.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für DP Gestaltungs­freiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. DP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der an DP übergebenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Produkte, Modelle, Muster usw.) berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind.
5.3 Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber DP von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
6.1 DP sowie hinzugezogene Dritte verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
6.2 Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungs­gehilfen, kann DP schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

7 Kennzeichnung von Druckunterlagen
7.1 DP hat das Recht auf den Druckunterlagen als Urheber genannt zu werden. Wünscht der Auftraggeber dies nicht, hat er dies ausdrücklich vor Beginn der Arbeit DP mitzuteilen.
7.2 Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, an DP eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

8 Produktionsüberwachung / Belegmuster
8.1 Organisiert der Auftraggeber den Druck selbst, legt er DP vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. Unterlässt er dies, ist er einzig und allein für die Ausführung und Qualität des Druckergebnisses verantwortlich.
8.2 Soll DP die Produktionsüberwachung durchführen, schließen DP und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt DP die Produktionsüberwachung durch, entscheidet DP nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen zur optimalen Durchführung des Produktionsauftrages.
8.3 Von allen Vervielfältigungen werden DP fünf einwandfreie und ungefaltene Belege unentgeltlich überlassen. DP ist be­rechtigt, diese Belege zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

9 Korrekturen / Genehmigungen / Freigaben
9.1 Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen von DP sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen zwei Tagen schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.
9.2 Der Auftraggeber wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen überprüfen lassen (siehe auch Punkt 13 dieser AGB).
9.3 DP veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schrift­lichen Wunsch des Auftraggebers. Die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

10 Einhaltung von Terminen
10.1 DP bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er DP eine Nachfrist von min. 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an DP.
10.2 Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz im Fall des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DP.
10.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse (ins­besondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten von DP) entbinden DP von der Einhaltung des vereinbarten Liefer­termins.

11 Zahlung
11.1 Ist nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen von DP innerhalb von 14 Tagen nach Eingang ohne Abzug fällig.
11.2 Bei verspäteter Zahlung ist DP berechtigt, entsprechende Mahngebühren zu berechnen.
11.3 Alle gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DP.
11.4 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehalterecht geltend machen.

12 Gewährleistung und Schadenersatz
12.1 Der Auftraggeber hat Reklamationen innerhalb von fünf Tagen nach Erbringung der Leistung durch DP schriftlich geltend zu machen und diese zu begründen.
12.2 Im Fall rechtzeitiger und auch berechtigter Reklamation steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung der Leistung durch DP zu.
12.3 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungs­verletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolge­schaden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DP hervorgerufen wurden.

13 Haftung
13.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder sonstigen Werken durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Rein­zeich­nungen und sonstigen Arbeiten entfällt jede Haftung von DP.
13.2 Für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet DP nicht.
13.3 Soweit DP notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer und Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer und Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

14 Schlussbestimmungen
14.1 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
14.2 Erfüllungsort für beide Vertragsseiten ist Gladbeck.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.4 Gerichtsstand ist Gladbeck.

DEIN PROFIT - Agentur für SynergieMarketing
Inhaber Jelena Vrbica und Marko Vrbica
Roßheidestraße 196 • D-45968 Gladbeck
Telefon +49 (0) 20 43 - 40 16 70
Telefax +49 (0) 20 43 - 40 16 71
kontakt@dein-profit.de
Steuernummer 359/5861/0363

Stand: 11.02.2010

 
 
 
 
 
   
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